01Versuch, Verwundbarkeit und Einbruch auseinanderhalten
AWS berichtet von Ausnutzungsversuchen in seiner Sensorik bereits vor der öffentlichen Bekanntmachung. Das belegt weder einen Einbruch in Ihre Website noch den Erfolg jedes Versuchs. Für Ihren Betrieb sind andere Nachweise nötig: Welche Umgebung war exponiert, welche Auffälligkeiten gibt es und wie zuverlässig sind die verfügbaren Aufzeichnungen?
02Ein Update ist keine rückwirkende Untersuchung
Unsere operative Schlussfolgerung: Eine korrigierte Laufzeit beantwortet die Frage nach vorhandenen Fremddateien, veränderten Konten oder missbrauchten Zugängen nicht. Die von AWS empfohlenen Prüfungen betreffen unter anderem auffällige Prozesse und Dateiveränderungen. Ein einzelnes unauffälliges Ergebnis genügt nicht für eine pauschale Aussage, dass nie ein Einbruch stattgefunden hat.
03Bei konkreten Auffälligkeiten Spuren erhalten
Kontaktieren Sie unverzüglich die zuständige Hosting- oder Sicherheitsbetreuung. Stimmen Sie die Begrenzung des Zugriffs und die Sicherung relevanter Informationen mit ihr ab. Installieren Sie keine beliebigen Scanner oder angeblichen Exploit-Tests aus unbekannten Quellen auf dem Produktivsystem. Eine unkoordinierte Änderung kann den Betrieb beeinträchtigen oder die spätere Bewertung erschweren.
04Wo unsere Ersteinschätzung endet
Eine forensische Untersuchung, Incident Response, Wiederherstellung und gegebenenfalls die Bewertung von Datenschutzvorfällen brauchen einen eigenen fachlichen Umfang. Unsere reguläre Ersteinschätzung kann verfügbare Angaben sortieren und nächsten Prüfbedarf benennen. Für eine gesonderte technische Bearbeitung können Sie unseren Notdienst anfragen. Einsatzbeginn, Umfang und Kosten werden individuell bestätigt; die reguläre Ersteinschätzung ersetzt einen solchen Einsatz nicht.